Gerade der schwarze Hautkrebs (maligne Melanom) ist in besonderem Maße einer Früherkennung und damit vollständigen Heilung zugänglich.

Seit 2008 haben gesetzlich Versicherte ab einem Alter von 35 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf eine qualitätsgesicherte Untersuchung der gesamten Körperoberfläche.

Die von den gesetzlichen Krankenkassen getragene Krebsfrüherkennungsuntersuchung umfasst die Sichtkontrolle ohne zusätzliche Hilfsmittel (Auflichtmikroskopie oder digitale Auflichtmikroskopie). Die Verwendung eines Auflichtmikroskopes oder die digitale Bildspeicherung ist oft sinnvoll und notwendig.

Die Auflichtmikroskopie wird nach der Gebührenordnung für Ärzte in Rechnung gestellt werden.
Eine Übernahme der zusätzlichen Kosten durch die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt in der Regel nicht.
Einige Krankenkassen übernehmen die Hautkrebsvorsorge schon ab einem Alter von 15 Jahren.